Wie der Heise Verlag berichtet, haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beschlossen.
Dieser Gesetzentwurf soll Kinder und Jugendliche vor nicht jugendfreien Inhalten schützen und nimmt dabei die Anbieter von jederzeit zugänglichen Inhalten wie z.B. Fernsehen, Rundfunk aber auch Blogs etc. in die Pflicht.
Problematisch ist dabei, dass man als Anbieter von Medien angehalten ist sein Angebot zu kennzeichnen, sofern man Inhalte veröffentlicht, die für Personen unter z.B. 16 Jahren nicht geeignet sein.
Der Gesetzgeber hat aber leider keine genaue Regelung festgelegt, weswegen schon diverse große Blogs ihre zukünftigen Veröffentlichungen einstellen werden.
Könnte es also sein, dass die Regierung versucht mit einem kaum umsetzbaren und vor allem vollkommen unverständlich formulierten Gesetz unliebsame Medien aus der Öffentlichkeit zu verbannen? Denn, was sind denn jugendgefährdende Inhalte? Gelten z.B. Verlinkungen zu Youtube Videos für den Trailer vom Film A-Team schon als jugendgefährdend?
Im Januar soll also das neue Gesetz in Kraft treten. Ich habe daher für meine relevanten Blogs eine Altersfreigabe ab 18 Jahren angesetzt und dies durch eine Altersfreigabe kenntlich gemacht. Sobald ich die technische Möglichkeit finde, werde ich meine Seiten auch für Schutzprogramme Auswertbarkeit machen. Ich hoffe, dass ich damit dem Gesetzgeber Rechnung tragen kann.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Gesetz nicht über das Ziel hinausgeschossen ist. Man wird sehen wie sich das Ganze entwickelt.
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